Skurriles aus dem Steuerrecht
"Mit Gesetzen ist es wie mit Wuerstchen: Es ist besser, wenn man nicht
zusieht, wie sie gemacht werden!"
(Otto von Bismark)
Dinge gibt´s...
Anschaffungskosten der
Ehefrau
Die Betriebsprüfung
Die Steuerberater
Steuerbevollmächtigter
mit einem Sack Reis
Aufschlußreiche Anlage
Dienstweihnachtsbaum-Erlaß
für Finanzämter
Änderung
des Umsatzsteuergesetzes zur intergalaktischen Binnenmarktumsatzsteuer
Fertigstellung von Tieren
Unglücksrabe
Zeitverschwendung im Amt
Murphy´s Gesetze
über das Finanzamt
Anlagenverzeichnis
Erstelle Homepage für 20,- DM /
Stunde
Wichtige
Texte brauchen nicht immer viele Worte
Sammlerleidenschaft
Anschaffungskosten
der Ehefrau
Im Usenet können auf ernstgemeinte Fragen manchmal auch kuriose
Antworten kommen, wenn Steuerexperten anfangen zu phantasieren.
Die nachstehenden Antworten beziehen sich alle auf folgende Frage in einer Newsgroup:
"Ich habe Ende letzten Jahres geheiratet. Meine Frau hat sich klugerweise :-)
zuvor scheiden lassen. Frage: Kann ich diese Kosten in meine Steuererklaerung
aufnehmen."
machen.
Die
Betriebsprüfung
Blick und Hintern recht verkniffen,
Aktentasche abgegriffen,
Paragraphen im Gehirn,
Kummerfalten auf der Stirn,
Hose, Jacke, Haare grau,
nähert sich dem Firmenbau
mit entschlossen schnellem Schritt
der Steuerprüfer: Amtmann Schmidt.
Der Pförtner (grad beim
Zeitunglesen)
zeigt ihm den Weg zum "Rechnungswesen":
"Im zweiten Stock in Zimmer dreißig
erwartet Sie schon Fräulein Fleißig!"
Sie bringt ihm Konten, Kassenbücher,
Bilanzen und Erfrischungstücher.
Er wühlt in Quittungen,
Journalen,
dreht und wendet alle Zahlen,
fertigt meterlange Listen,
prüft Belege, ganze Kisten,
stellt dem Chef die schwersten Fragen
während 15 Prüfungstagen.
Allen scheint die Zeit recht lang,
auch dem Boss ist ziemlich bang.
Nach drei Wochen wird
zuletzt
die Schlußbesprechung angesetzt.
Im großen Kreis hat man besprochen,
was die Firma so "verbrochen",
welche Posten falsch verbucht,
wo Verkürzungen versucht,
wieviel Zaster zu berappen,
hier ein Brocken, da ein Happen.
Heftig feilscht man um die Wette,
...."könnte"....."wäre".....,
"dürfte"....."hätte"....;
schließlich dann, nach zähem Ringen
"Einigung in allen Dingen!"
Tags darauf schreibt - wie
es Pflicht -
der Amtmann seinen Prüfbericht.
Säuberlich wird dort
notiert,
was der Fiskus so moniert.
Kleine Fehler, Buchungsmängel,
leider ward ihr keine Engel,
da getrickst und dort gemauschelt,
dies verdreht und das vertauschelt,
zehn Bescheide nach AO
sind zu ändern sowieso.
Zahlen Sie - wie schon
besprochen -
100.000 in vier Wochen.
Ob dieser Rechnung - guter Gott -
da geht die Firma nun bankrott,
muß die Arbeitnehmer feuern
und zahlt fortan nie mehr Steuern.
Die Moral von der
Geschicht?
Fiskus, schröpf die Bürger nicht!
Ein kluger Hirte stets beachtet,
daß er sein Milchvieh nicht gleich schlachtet.
(Antigoneoo)
Die Steuerberater
Da viele unter Steuern leiden,
möcht´ mancher gerne sie vermeiden
und darum kappen - ohne Witze -
wir gern beim Steuersatz die Spitze.
Hat man steuerliche Sorgen,
wacht drum nachts, bis in den Morgen,
hilft es wenn man guten Rat
von ´nem Steuerfachmann hat.
Da empfiehlt - für Mutter/Vater -
sich der Steuerrechtsberater!
Er beherrscht die Paragraphen
und schon kann man wieder schlafen!
Dieser Stand, laßt ´s uns begrüßen,
sei drum allezeit gepriesen.
(Antigoneoo)
Steuerbevollmächtigter
mit einem Sack Reis
Es schrieb ein Steuerbevollmächtigter aus Kassel aufgrund einer
Androhung von Zwangsgeld zur Abgabe der Steuererklärung:
Sehr geehrter Damen und Herren!
Ob man sich an die in Ihrem Amt in der oa. Sache zuständigen Stelle ausführlich
schriftsätzlich wendet, oder ob in China ein Sack Reis umfällt, das kommt im Hinblick
auf behördliches Interesse am Bürgerwohl zwischenzeitlich offensichtlich auf das Gleiche
raus. Es lebe der Vorgang, auch wenn darüber Alles in die Brüche geht. Wird man
überhaupt noch gehört, werden die Schriftsätze überhaupt noch wahrgenommen und
gelesen, oder herrscht schon das totale Behördenchaos? (...)
Es steht aber jetzt schon fest, daß es sich um so hohe negative Werte handeln wird; was
so frage ich Sie, soll also die verdammte Drängelei und Bedrohung? (...)
Aufschlußreiche
Anlage
In der Anlage zu einer von einem Steuerberater abgegebenen
Einkommensteuererklärung hieß es u.a.:
- Die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit wurden den Lohnsteuerkarten
von Herrn und Frau ... entnommen.
- Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden anhand der eingereichten
Unterlagen angesetzt.
- Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wurden anhand der
Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen berücksichtigt.
- Angaben oder Belege über weitere Einnahmen liegen nicht vor.
- Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) wurden anhand der
Lohnsteuerkarte von Herrn ... sowie aufgrund der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen
ermittelt.
- Die Spenden und Beiträge wurden anhand der eingereichten Belege
ermittelt.
- Die außergewöhnlichen Belastungen wurden aufgrund der Auskünfte des
Steuerpflichtigen und anhand der eingereichten Belege angesetzt.
- Die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit wurden aufgrund der
vorgelegten Belege sowie der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen ermittelt.
- Die Werbungskosten aus Kapitalvermögen wurden aufgrund der Angaben des
Steuerpflichtigen und anhand der eingereichten Belege berücksichtigt.
- Die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung wurden anhand der
eingereichten Belege, der Aufzeichnungen des Steuerpfichtigen sowie entsprechend dem
Vorjahr ermittelt.
Tja, es hätte einen auch wundern müssen, wenn der Steuerberater sich nicht
an die Belege und die Auskünfte seines Mandanten gehalten hätte. Merke: Man muß dem
Finanzamt nicht die Weißheit der Binse mitteilen!
Dienstweihnachtsbaum-Erlaß
für Finanzämter
Bundesteuerblatt
1997 Teil IV, Seite 0815
Bundesministerium der Finanzen
XXIV A 1 - S 0815 - 1213/95
Oberste Finanzbehörden der Länder
nachrichtlich:
Vertretung der Länder beim Bund
I.
Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume
sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen
nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt
werden.
II.
Aufstellen von Dienstweihnachtsbäumen
Dienstweihnachtsbäume
dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten
aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß:
- der DwBm
(Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur
Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
- der DwBm in der
Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
- im Unfallbereich
des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu
beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.
III.
Behandlung der Beleuchtung
Die DwBm sind
mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Vorstehers zu versehen.
Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit
Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn:
- die Bediensteten
über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
- während der
Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit
Feuerlöscher bereitsteht.
V.
Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern
In Dienststellen
mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen
Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung
vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender Esel und Schafe: geeignete Beamte aus
verschiedenen Laufbahnen Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte Zum Absingen von
Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz
zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene
Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines
Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen
Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden
Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine
Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.
Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Recht des Bundesrates sind gewahrt.
Bonn,
den 11.September 1997
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Weigel
Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zur intergalaktischen
Binnenmarkt-Umsatzsteuer
§ 1 Steuerbare Umsätze
(1)
Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze:
6.
der Einflug und das Einbeamen von Gegenständen aus Dritt-Galaxien in das
Koordinatensystem der Sternenkonföderation;
7. der intergalaktische Erwerb im Sonnensystem gegen Entgelt.
(2b)
Sonnensystem im Sinne dieses Gesetzes sind alle Koordinaten unseres Sonnensystems mit
Ausnahme der Zoll-Ausschluß-Monde und Zollfrei-Satelliten. Dritt-Sonnensystem im Sinne
dieses Gesetzes sind die Koordinaten, die hiernach nicht Sonnensysteme sind. Wird ein
Umsatz im Sonnensystem ausgeführt, kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der
Unternehmer Angehöriger der Sternenkoföderation ist, seine Raumbasis oder einen
Satelliten im Sonnensystem hat.
(2c)
Der gemeinsame Weltraum der Sternenkonföderation im Sinne dieses Gesetzes umfaßt das
Sonnensystem im Sinne des Absatzes 2b Satz 1 und die Koordination der übrigen
Mitglieds-Galaxien der Sternenkonföderation, die nach Konföderationsrecht als
Sonnensystem dieser Mitgliedsgalaxien gelten.
§
1d Intergalaktischer Erwerb
(1)
Ein intergalaktischer Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Raum eines
Mitglieds-Sonnensystem in den Raum eines anderen Mitglieds-Sonnensystems oder aus der
übrigen Sternenkonföderation auf die in § 1 Abs. 2 b bezeichneten Zollfrei-Satelliten.
§
1 b Intergalaktischer Erwerb neuer Raumschiffe
(4)
Raumschiffe im Sinne dieses Gesetzes sind
1. ionenbetriebene Raumfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mind. Warp 5.
2. Space-Shuttles mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern.
3. Raumgleiter, deren Masse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt.
(5)
Ein Raumschiff gilt als neu, wenn es
1.
nicht mehr als 3.000 Lichtjahre zurückgelegt hat
2. nicht mehr als 100 Betriebsstunden in einer Umlaufbahn zurückgelegt hat.
§
3a Ort der sonstigen Leistung
(6)
Das Beamen ist
1.
bei Gütern: eine Werkleistung an beweglichen körperlichen Gegenständen (§ 3a (2) Nr. 3
c;
2. bei Personen: eine Beförderungsleistung (§3 b).
(7)
Das Beamen wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Raumschiff
betreibt. Abweichend von Satz 1 wird das Beamen eines Gegenstandes, das im Gebiet von zwei
verschiedenen Mitglieds-Galaxien beginnt und endet (intergalaktische Beförderung), an dem
Ort ausgeführt, an dem das Beamen des Gegenstandes beginnt.
[Theo Spock]
Fertigstellung
von Tieren
Ein Tier ist fertiggestellt, wenn es
ausgewachsen ist. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt bei männlichen Zuchttieren der
Zeitpunkt, in dem sie zur Zucht eingesetzt werden könne, bei weiblichen Zuchttieren die
Vollendung der ersten Geburt (BFH vom 09.12.1988, BStBl 1989 II S. 244) und bei
Gebrauchstieren die erste Ingebrauchnahme, z.B. bei Reitpferden der Beginn des Zureitens.
(...) Zu den abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern gehören ... Tiere (§ 90a BGB).
BMF vom 28.08.1991 (BStBl 1991 I S. 768)
Unglücksrabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, die erneut weit verspätete Abgabe meiner Einkommensteuererklärung
1994 zu entschuldigen.
Aufgrund meiner besonderen Lebenssituation war ich in einer depressiven Lage. So verlor
ich nach der Trennung im Herbst 95 von meiner Lebenspartnerin auch den Arbeitsplatz im
elterlichen Betrieb. Am Tage der Vorstellung am 20.11.95 bei meinem neuen Arbeitgeber
hatte ich dann unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall. In der Nacht zum 01.12.95
(meinem 1. Arbeitstag) kam es in meiner neuen Wohnung durch eine Rohrsanierung zu einem
großen Wasserrohrbruch. Mitte Januar dann entzündete sich auch noch ein
Weihnachtsgesteck. Dies alles führte dann wieder zum Ausbruch einer chronischen
Erkrankung.
Ich bitte Sie von der Festsetzung eines Zwangsgeldes abzusehen. Die
Einkommensteuererklärung 95 werde ich dann pünktlich und fristgerecht einreichen.
Hochachtungsvoll
Zeitverschwendung
im Finanzamt
............., 12.03.1997
Beratungssstellenleiter
Lohnsterhilfeverein "....." e. V.
.....str. 1
12345 .............
Tel. xxxxxxxxxx
Vorsteher
Finanzamt Denver
77 Street
024-368 Denver
Betrifft:
Musterman, Jim, 88 Street, 024-368 Denver
St-Nummer AXC-1213789DF
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich ein paar Erläuterungen zum geführten Telefongespräch am 12.03.1997
niederschreiben.
Entsprechende Anlagen zur besseren Verdeutlichung und Rechtsfindung liegen bei.
Die erklärten Werbungskosten sind eindeutig der Einkunftsart nach § 19 EStG zuzuordnen.
Da keinerlei steuerpflichtigen Einnahmen (§ 2 (1) Nr. 1 bis 7 EStG) angegeben wurden und
auch nicht vorliegen, so beträgt das zu versteuernde Einkommen des oben genannten Stpfl.
- 5.629,- DM. Somit kommt § 32 d EStG überhaupt nicht zur Anwendung. Deshalb wurde auch
keine Anlage "E" eingereicht. Ihre Aufforderung eine dementsprechende Anlage
einzureichen ist somit unverständlich. Da Herr Musterman erstens kein Bafög erhalten
hat, was ja nach § 3 Nr.11 EStG steuerfrei wäre, ebenso wie die Bezüge nach dem
Wehrsoldgesetz § 3 Nr.5 EStG, so können Sie doch nicht steuerlich irrelevante Unterlagen
anfordern.
Meine Arbeitszeit ist für mich sehr kostbar, sozusagen unbezahlbar, denn jede freie
Minute wird zur laufenden Weiterbildung im Steuerrecht u.ä. genutzt, sinnlos vergeudete
Zeit kann man nicht mehr zurückholen. Wenn das Finanzamt unnötigen Verwaltungsaufwand
betreibt, so ist daß für mich eine Verschwendung von Steuergeldern, bzw. kann die
verschwendete Zeit z. B.für andere wichtigere Sachverhaltsermittlungen verwandt werden.
Ich hoffe, daß Sie die beigefügte Literatur intensiv lesen, notfalls mehrmals, um den
Steuerfall endgültig und ohne großen Zeitaufwand abzuschließen. Sehen Sie diesen Brief
nicht etwa als Kritik, sondern als einen kleinen Beitrag zur besseren Rechtsfindung und
Arbeitsweise. Auch ich mache Fehler und habe manchmal so meine Probleme bei der
entsprechenden steuerrechtlichen Einordnung von Sachverhalten. Aber dem habe ich meistens
durch intensives studieren von Steuerfachliteratur, entsprechenden Kommentaren,
Verfügungen, Erlassen und Urteilen abgeholfen. Das dies beschwerlich und sehr
zeitaufwendig ist kann ich Ihnen bestätigen, aber wenn man sich schon solch einen
interessanten Beruf auserkoren hat, so muß man halt damit fertig werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Anhang ca. 20 Seiten Rand 10 mm, 8 dpi)
Murphy´s
Gesetze über das Finanzamt
- Meide einen Mitmenschen, der behauptet, ihm mache seine Steuererklärung
Spaß, und er gebe sie bereits am 2. Januar ab.
- Egal wieviel man
verdient. Man zahlt immer zu viele Steuern.
- Reich ist man erst, wenn
es einem egal ist, wieviel das Finanzamt nimmt.
- Subventionen bekommen
immer nur die anderen. Steuerrückzahlungen auch.
- Kein Steuertarif ist
gerecht.
- Wenn der Steuertarif
geändert wird, spürst du nichts davon: Niedrige Steuern werden immer durch höhere
Sozialabgaben ausgeglichen.
- Steuererleichterungen
für bestimmte Einkommensarten werden genau in dem Jahr außer Kraft gesetzt, in dem du
erstmalig solche Einkommen hast.
- Die heimlichen
Steuererhöhungen nehmen unheimlich zu.
- Den Beleg für die
teuerste Ausgabe wirst du nie finden.
- Geh nie freiwillig zum
Finanzamt. Sie könnten etwas entdecken.
- Wenn du einen
Finanzbeamten auf einen kleinen Fehler in deinem Steuerbescheid aufmerksam machst, der zu
deinen Gunsten geändert werden soll, wird er einen großen Fehler entdecken, den er zu
deinen Ungunsten anrechnet.
Kein Finanzbeamter wird
deinen Argumenten folgen können oder wollen.
Anlageverzeichnis
Nachdem das Finanzamt den Steuerpflichtigen aufgefordert hatte, zu
seiner Gewinnermittlung auch ein Anlageverzeichnis einzureichen, also ein Verzeichnis
seiner betrieblichen Geräte (Computer usw.), ging beim Finanzamt folgendes Verzeichnis
ein:
Steuernummer: 012 345 67890
Anlagenverzeichnis zur Steuererklärung 1995
Dieses Anlagenverzeichnis |
Seite I |
Rechnungen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(kalendarisch) |
Seite II |
Rechnungen: Ausgaben für Gewerbebetrieb (kalendarisch)
|
Seite III |
Rechnungen: Telefonrechnungen 01.1995-12.1995 Anschluß
0561/1111 |
Seite IV |
Rechnungen: Telefonrechnungen 01.1995-12.1995 Anschluß
0561/2222 |
Seite V |
Jahreskontoauszug für Darlehen: Objekt 1234567890 |
Seite VI |
Kontoauszüge (Kopien) zu Steuerberatungskosten:
WiSo-Sparbuch 95/96 |
Seite VII |
Rechnungen zu Steuerberatungskosten: WiSo-Sparbuch
94/95 |
Seite VIII |
Bescheinigung Krankenkasse |
Seite IX |
Kontoauszüge (Kopien) zu WiSo-Datenbank:
WiSo-Monatsdiskette |
Seite X |
Rechnungen: Außergewöhnliche Belastungen:
Zahnarztkosten |
Seite XI |
Erstelle
Homepage für ...
Inspiriert von dem Angebot eines
Schülers, Homepages für 20 DM pro Stunde zu erstellen, kamen in
"de.comm.infosystems.www.authoring" noch weitere Schnäppchen-Angebote.
Wichtige
Texte brauchen nicht immer viele Worte
Der Satz des
Pythagoras umaßt 24 Worte,
das Archimedische Prinzip 67,
die Zehn Gebote 179,
die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300
und allein Paragraph 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes 1862 Worte.
(gefunden
irgendwo im Internet)
Sammlerleidenschaft ...
Vor einigen Jahren hatte ein Berater eines Lohnsteuerhilfevereins einmal von einem
Mitglied die Gesetzbuecher von Sachsen (1874 - 1920) geschenkt bekommen. Damals haette er
wohl noch nicht gedacht, dass die Buecher ueber seine Sammlerleidenschaft hinaus auch zu
einem regen Austausch mit dem Finanzamt beitragen koennten.
Einem Steuerpflichtigen wurde vom Finanzamt ein Formular zugeschickt, welches er
ausfuellen sollte, nur war es leider so alt, das es ueberhaupt nicht mehr dem Rechtsstand
entsprach. Also kopierte unser Berater ein paar Seiten aus den alten Buechern (auf
Recyclingpapier, versteht sich, damit es auch etwas alt und vergilbt aussah) und schickte
sie mit folgendem Text ans FA:
- Einkommensteuererklaerung 1998
- Ihr Schreiben vom 07.04.1999
Sehr geehrte Damen und Herren,
moechte mich hiermit fuer die Uebersendung eines Formulars aus dem Jahre 1988 herzlichst
bedanken, da ich solche alten Formulare sammle; dieses Formular hat zwar noch keinen
antiquarischen Sammlerwert, aber trotzdem sende ich Ihnen im Gegenzug ein paar Formulare
aus dem Jahre 1877 (Rechtsstand 1874).
Die von Ihnen geforderten Angaben zu den Werbungskosten sind in der Anlage des Ehemannes
nach den Abfragepunkten angegeben.
Mit freundlichen Gruessen
Ein paar Tage spaeter kam dann der Steuerbescheid - kommentarlos ;-)
Wenigstens ein gaaanz kleines bisschen Humor haette das Finanzamt schon haben koennen -
ueber sich selbst.
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