Da viele unter Steuern leiden,
möcht´ mancher gerne sie vermeiden
und darum kappen - ohne Witze -
wir gern beim Steuersatz die Spitze.
Hat man steuerliche Sorgen,
wacht drum nachts, bis in den Morgen,
hilft es wenn man guten Rat
von ´nem Steuerfachmann hat.
Da empfiehlt - für Mutter/Vater -
sich der Steuerrechtsberater!
Er beherrscht die Paragraphen
und schon kann man wieder schlafen!
Dieser Stand, laßt ´s uns begrüßen,
sei drum allezeit gepriesen.
(Antigoneoo)
Es schrieb ein Steuerbevollmächtigter aus Kassel aufgrund einer
Androhung von Zwangsgeld zur Abgabe der Steuererklärung:
Sehr geehrter Damen und Herren!
Ob man sich an die in Ihrem Amt in der oa. Sache zuständigen Stelle ausführlich
schriftsätzlich wendet, oder ob in China ein Sack Reis umfällt, das kommt im Hinblick
auf behördliches Interesse am Bürgerwohl zwischenzeitlich offensichtlich auf das Gleiche
raus. Es lebe der Vorgang, auch wenn darüber Alles in die Brüche geht. Wird man
überhaupt noch gehört, werden die Schriftsätze überhaupt noch wahrgenommen und
gelesen, oder herrscht schon das totale Behördenchaos? (...)
Es steht aber jetzt schon fest, daß es sich um so hohe negative Werte handeln wird; was
so frage ich Sie, soll also die verdammte Drängelei und Bedrohung? (...)
Sammlerleidenschaft ...
Vor einigen Jahren hatte ein Berater eines Lohnsteuerhilfevereins einmal von einem
Mitglied die Gesetzbuecher von Sachsen (1874 - 1920) geschenkt bekommen. Damals haette er
wohl noch nicht gedacht, dass die Buecher ueber seine Sammlerleidenschaft hinaus auch zu
einem regen Austausch mit dem Finanzamt beitragen koennten.
Einem Steuerpflichtigen wurde vom Finanzamt ein Formular zugeschickt, welches er
ausfuellen sollte, nur war es leider so alt, das es ueberhaupt nicht mehr dem Rechtsstand
entsprach. Also kopierte unser Berater ein paar Seiten aus den alten Buechern (auf
Recyclingpapier, versteht sich, damit es auch etwas alt und vergilbt aussah) und schickte
sie mit folgendem Text ans FA:
- Einkommensteuererklaerung 1998
- Ihr Schreiben vom 07.04.1999
Sehr geehrte Damen und Herren,
moechte mich hiermit fuer die Uebersendung eines Formulars aus dem Jahre 1988 herzlichst
bedanken, da ich solche alten Formulare sammle; dieses Formular hat zwar noch keinen
antiquarischen Sammlerwert, aber trotzdem sende ich Ihnen im Gegenzug ein paar Formulare
aus dem Jahre 1877 (Rechtsstand 1874).
Die von Ihnen geforderten Angaben zu den Werbungskosten sind in der Anlage des Ehemannes
nach den Abfragepunkten angegeben.
Mit freundlichen Gruessen
Ein paar Tage spaeter kam dann der Steuerbescheid - kommentarlos ;-)
Wenigstens ein gaaanz kleines bisschen Humor haette das Finanzamt schon haben koennen -
ueber sich selbst.