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Der Steuerfachwirt etwas zum schmunzeln
 

 

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Skurriles aus dem Steuerrecht

"Mit Gesetzen ist es wie mit Wuerstchen: Es ist besser, wenn man nicht zusieht, wie sie  gemacht werden!"
(Otto von Bismark)

Dinge gibt´s...

 

Anschaffungskosten der Ehefrau

Im Usenet können auf ernstgemeinte Fragen manchmal auch kuriose Antworten kommen, wenn Steuerexperten anfangen zu phantasieren.

Die nachstehenden Antworten beziehen sich alle auf folgende Frage in einer Newsgroup:

"Ich habe Ende letzten Jahres geheiratet. Meine Frau hat sich klugerweise :-) zuvor scheiden lassen. Frage: Kann ich diese Kosten in meine Steuererklaerung aufnehmen."


          machen.

 

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Die Betriebsprüfung

Blick und Hintern recht verkniffen,
Aktentasche abgegriffen,
Paragraphen im Gehirn,
Kummerfalten auf der Stirn,
Hose, Jacke, Haare grau,
nähert sich dem Firmenbau
mit entschlossen schnellem Schritt
der Steuerprüfer: Amtmann Schmidt.

Der Pförtner (grad beim Zeitunglesen)
zeigt ihm den Weg zum "Rechnungswesen":
"Im zweiten Stock in Zimmer dreißig
erwartet Sie schon Fräulein Fleißig!"
Sie bringt ihm Konten, Kassenbücher,
Bilanzen und Erfrischungstücher.

Er wühlt in Quittungen, Journalen,
dreht und wendet alle Zahlen,
fertigt meterlange Listen,
prüft Belege, ganze Kisten,
stellt dem Chef die schwersten Fragen
während 15 Prüfungstagen.
Allen scheint die Zeit recht lang,
auch dem Boss ist ziemlich bang.

Nach drei Wochen wird zuletzt
die Schlußbesprechung angesetzt.
Im großen Kreis hat man besprochen,
was die Firma so "verbrochen",
welche Posten falsch verbucht,
wo Verkürzungen versucht,
wieviel Zaster zu berappen,
hier ein Brocken, da ein Happen.
Heftig feilscht man um die Wette,
...."könnte"....."wäre"....., "dürfte"....."hätte"....;
schließlich dann, nach zähem Ringen
"Einigung in allen Dingen!"

Tags darauf schreibt - wie es Pflicht -
der Amtmann seinen Prüfbericht.

Säuberlich wird dort notiert,
was der Fiskus so moniert.
Kleine Fehler, Buchungsmängel,
leider ward ihr keine Engel,
da getrickst und dort gemauschelt,
dies verdreht und das vertauschelt,
zehn Bescheide nach AO
sind zu ändern sowieso.

Zahlen Sie - wie schon besprochen -
100.000 in vier Wochen.
Ob dieser Rechnung - guter Gott -
da geht die Firma nun bankrott,
muß die Arbeitnehmer feuern
und zahlt fortan nie mehr Steuern.

Die Moral von der Geschicht?
Fiskus, schröpf die Bürger nicht!
Ein kluger Hirte stets beachtet,
daß er sein Milchvieh nicht gleich schlachtet.

(Antigoneoo)

 

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Die Steuerberater

Da viele unter Steuern leiden,
möcht´ mancher gerne sie vermeiden
und darum kappen - ohne Witze -
wir gern beim Steuersatz die Spitze.

Hat man steuerliche Sorgen,
wacht drum nachts, bis in den Morgen,
hilft es wenn man guten Rat
von ´nem Steuerfachmann hat.

Da empfiehlt - für Mutter/Vater -
sich der Steuerrechtsberater!
Er beherrscht die Paragraphen
und schon kann man wieder schlafen!

Dieser Stand, laßt ´s uns begrüßen,
sei drum allezeit gepriesen.

(Antigoneoo)

 

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Steuerbevollmächtigter mit einem Sack Reis

Es schrieb ein Steuerbevollmächtigter aus Kassel aufgrund einer Androhung von Zwangsgeld zur Abgabe der Steuererklärung:

Sehr geehrter Damen und Herren!

Ob man sich an die in Ihrem Amt in der oa. Sache zuständigen Stelle ausführlich schriftsätzlich wendet, oder ob in China ein Sack Reis umfällt, das kommt im Hinblick auf behördliches Interesse am Bürgerwohl zwischenzeitlich offensichtlich auf das Gleiche raus. Es lebe der Vorgang, auch wenn darüber Alles in die Brüche geht. Wird man überhaupt noch gehört, werden die Schriftsätze überhaupt noch wahrgenommen und gelesen, oder herrscht schon das totale Behördenchaos? (...)

Es steht aber jetzt schon fest, daß es sich um so hohe negative Werte handeln wird; was so frage ich Sie, soll also die verdammte Drängelei und Bedrohung? (...)

 

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Aufschlußreiche Anlage

In der Anlage zu einer von einem Steuerberater abgegebenen Einkommensteuererklärung hieß es u.a.:

  1. Die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit wurden den Lohnsteuerkarten von Herrn und Frau ... entnommen.
  2. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden anhand der eingereichten Unterlagen angesetzt.
  3. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wurden anhand der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen berücksichtigt.
  4. Angaben oder Belege über weitere Einnahmen liegen nicht vor.
  5. Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) wurden anhand der Lohnsteuerkarte von Herrn ... sowie aufgrund der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen ermittelt.
  6. Die Spenden und Beiträge wurden anhand der eingereichten Belege ermittelt.
  7. Die außergewöhnlichen Belastungen wurden aufgrund der Auskünfte des Steuerpflichtigen und anhand der eingereichten Belege angesetzt.
  8. Die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit wurden aufgrund der vorgelegten Belege sowie der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen ermittelt.
  9. Die Werbungskosten aus Kapitalvermögen wurden aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen und anhand der eingereichten Belege berücksichtigt.
  10. Die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung wurden anhand der eingereichten Belege, der Aufzeichnungen des Steuerpfichtigen sowie entsprechend dem Vorjahr ermittelt.

Tja, es hätte einen auch wundern müssen, wenn der Steuerberater sich nicht an die Belege und die Auskünfte seines Mandanten gehalten hätte. Merke: Man muß dem Finanzamt nicht die Weißheit der Binse mitteilen!

 

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Dienstweihnachtsbaum-Erlaß für Finanzämter

 

Bundesteuerblatt 1997 Teil IV, Seite 0815

Bundesministerium der Finanzen
XXIV A 1 - S 0815 - 1213/95
Oberste Finanzbehörden der Länder
nachrichtlich:
Vertretung der Länder beim Bund

I. Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

II. Aufstellen von Dienstweihnachtsbäumen

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß:

  1. der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
  2. der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
  3. im Unfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

III. Behandlung der Beleuchtung

Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Vorstehers zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn:

  1. die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
  2. während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

V. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person Josef: älterer Beamter mit Bart Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekanntzugeben.

Die verfassungsmäßigen Recht des Bundesrates sind gewahrt.

Bonn, den 11.September 1997
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Weigel

 

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Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zur intergalaktischen Binnenmarkt-Umsatzsteuer

§ 1 Steuerbare Umsätze

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze:

6. der Einflug und das Einbeamen von Gegenständen aus Dritt-Galaxien in das Koordinatensystem      der Sternenkonföderation;
7. der intergalaktische Erwerb im Sonnensystem gegen Entgelt.

(2b) Sonnensystem im Sinne dieses Gesetzes sind alle Koordinaten unseres Sonnensystems mit Ausnahme der Zoll-Ausschluß-Monde und Zollfrei-Satelliten. Dritt-Sonnensystem im Sinne dieses Gesetzes sind die Koordinaten, die hiernach nicht Sonnensysteme sind. Wird ein Umsatz im Sonnensystem ausgeführt, kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer Angehöriger der Sternenkoföderation ist, seine Raumbasis oder einen Satelliten im Sonnensystem hat.

(2c) Der gemeinsame Weltraum der Sternenkonföderation im Sinne dieses Gesetzes umfaßt das Sonnensystem im Sinne des Absatzes 2b Satz 1 und die Koordination der übrigen Mitglieds-Galaxien der Sternenkonföderation, die nach Konföderationsrecht als Sonnensystem dieser Mitgliedsgalaxien gelten.

§ 1d Intergalaktischer Erwerb

(1) Ein intergalaktischer Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Raum eines Mitglieds-Sonnensystem in den Raum eines anderen Mitglieds-Sonnensystems oder aus der übrigen Sternenkonföderation auf die in § 1 Abs. 2 b bezeichneten Zollfrei-Satelliten.

§ 1 b Intergalaktischer Erwerb neuer Raumschiffe

(4) Raumschiffe im Sinne dieses Gesetzes sind


1. ionenbetriebene Raumfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mind. Warp 5.
2. Space-Shuttles mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern.
3. Raumgleiter, deren Masse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt.

(5) Ein Raumschiff gilt als neu, wenn es

1. nicht mehr als 3.000 Lichtjahre zurückgelegt hat
2. nicht mehr als 100 Betriebsstunden in einer Umlaufbahn zurückgelegt hat.

§ 3a Ort der sonstigen Leistung

(6) Das Beamen ist

1. bei Gütern: eine Werkleistung an beweglichen körperlichen Gegenständen (§ 3a (2) Nr. 3 c;
2. bei Personen: eine Beförderungsleistung (§3 b).

(7) Das Beamen wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Raumschiff betreibt. Abweichend von Satz 1 wird das Beamen eines Gegenstandes, das im Gebiet von zwei verschiedenen Mitglieds-Galaxien beginnt und endet (intergalaktische Beförderung), an dem Ort ausgeführt, an dem das Beamen des Gegenstandes beginnt.


[Theo Spock]

 

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Fertigstellung von Tieren

Ein Tier ist fertiggestellt, wenn es ausgewachsen ist. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt bei männlichen Zuchttieren der Zeitpunkt, in dem sie zur Zucht eingesetzt werden könne, bei weiblichen Zuchttieren die Vollendung der ersten Geburt (BFH vom 09.12.1988, BStBl 1989 II S. 244) und bei Gebrauchstieren die erste Ingebrauchnahme, z.B. bei Reitpferden der Beginn des Zureitens. (...) Zu den abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern gehören ... Tiere (§ 90a BGB).

BMF vom 28.08.1991 (BStBl 1991 I S. 768)

 

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Unglücksrabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, die erneut weit verspätete Abgabe meiner Einkommensteuererklärung 1994 zu entschuldigen.

Aufgrund meiner besonderen Lebenssituation war ich in einer depressiven Lage. So verlor ich nach der Trennung im Herbst 95 von meiner Lebenspartnerin auch den Arbeitsplatz im elterlichen Betrieb. Am Tage der Vorstellung am 20.11.95 bei meinem neuen Arbeitgeber hatte ich dann unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall. In der Nacht zum 01.12.95 (meinem 1. Arbeitstag) kam es in meiner neuen Wohnung durch eine Rohrsanierung zu einem großen Wasserrohrbruch. Mitte Januar dann entzündete sich auch noch ein Weihnachtsgesteck. Dies alles führte dann wieder zum Ausbruch einer chronischen Erkrankung.

Ich bitte Sie von der Festsetzung eines Zwangsgeldes abzusehen. Die Einkommensteuererklärung 95 werde ich dann pünktlich und fristgerecht einreichen.

Hochachtungsvoll

 

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Zeitverschwendung im Finanzamt

............., 12.03.1997

Beratungssstellenleiter
Lohnsterhilfeverein "....." e. V.
.....str. 1
12345 .............
Tel. xxxxxxxxxx


Vorsteher
Finanzamt Denver
77 Street
024-368 Denver


Betrifft:
Musterman, Jim, 88 Street, 024-368 Denver

St-Nummer AXC-1213789DF


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich ein paar Erläuterungen zum geführten Telefongespräch am 12.03.1997 niederschreiben.

Entsprechende Anlagen zur besseren Verdeutlichung und Rechtsfindung liegen bei.

Die erklärten Werbungskosten sind eindeutig der Einkunftsart nach § 19 EStG zuzuordnen. Da keinerlei steuerpflichtigen Einnahmen (§ 2 (1) Nr. 1 bis 7 EStG) angegeben wurden und auch nicht vorliegen, so beträgt das zu versteuernde Einkommen des oben genannten Stpfl. - 5.629,- DM. Somit kommt § 32 d EStG überhaupt nicht zur Anwendung. Deshalb wurde auch keine Anlage "E" eingereicht. Ihre Aufforderung eine dementsprechende Anlage einzureichen ist somit unverständlich. Da Herr Musterman erstens kein Bafög erhalten hat, was ja nach § 3 Nr.11 EStG steuerfrei wäre, ebenso wie die Bezüge nach dem Wehrsoldgesetz § 3 Nr.5 EStG, so können Sie doch nicht steuerlich irrelevante Unterlagen anfordern.

Meine Arbeitszeit ist für mich sehr kostbar, sozusagen unbezahlbar, denn jede freie Minute wird zur laufenden Weiterbildung im Steuerrecht u.ä. genutzt, sinnlos vergeudete Zeit kann man nicht mehr zurückholen. Wenn das Finanzamt unnötigen Verwaltungsaufwand betreibt, so ist daß für mich eine Verschwendung von Steuergeldern, bzw. kann die verschwendete Zeit z. B.für andere wichtigere Sachverhaltsermittlungen verwandt werden.

Ich hoffe, daß Sie die beigefügte Literatur intensiv lesen, notfalls mehrmals, um den Steuerfall endgültig und ohne großen Zeitaufwand abzuschließen. Sehen Sie diesen Brief nicht etwa als Kritik, sondern als einen kleinen Beitrag zur besseren Rechtsfindung und Arbeitsweise. Auch ich mache Fehler und habe manchmal so meine Probleme bei der entsprechenden steuerrechtlichen Einordnung von Sachverhalten. Aber dem habe ich meistens durch intensives studieren von Steuerfachliteratur, entsprechenden Kommentaren, Verfügungen, Erlassen und Urteilen abgeholfen. Das dies beschwerlich und sehr zeitaufwendig ist kann ich Ihnen bestätigen, aber wenn man sich schon solch einen interessanten Beruf auserkoren hat, so muß man halt damit fertig werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Anhang ca. 20 Seiten Rand 10 mm, 8 dpi)

 

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Murphy´s Gesetze über das Finanzamt

  1. Meide einen Mitmenschen, der behauptet, ihm mache seine Steuererklärung Spaß, und er gebe sie bereits am 2. Januar ab.
  2. Egal wieviel man verdient. Man zahlt immer zu viele Steuern.
  3. Reich ist man erst, wenn es einem egal ist, wieviel das Finanzamt nimmt.
  4. Subventionen bekommen immer nur die anderen. Steuerrückzahlungen auch.
  5. Kein Steuertarif ist gerecht.
  6. Wenn der Steuertarif geändert wird, spürst du nichts davon: Niedrige Steuern werden immer durch höhere Sozialabgaben ausgeglichen.
  7. Steuererleichterungen für bestimmte Einkommensarten werden genau in dem Jahr außer Kraft gesetzt, in dem du erstmalig solche Einkommen hast.
  8. Die heimlichen Steuererhöhungen nehmen unheimlich zu.
  9. Den Beleg für die teuerste Ausgabe wirst du nie finden.
  10. Geh nie freiwillig zum Finanzamt. Sie könnten etwas entdecken.
  11. Wenn du einen Finanzbeamten auf einen kleinen Fehler in deinem Steuerbescheid aufmerksam machst, der zu deinen Gunsten geändert werden soll, wird er einen großen Fehler entdecken, den er zu deinen Ungunsten anrechnet.

Kein Finanzbeamter wird deinen Argumenten folgen können oder wollen.

 

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Anlageverzeichnis

Nachdem das Finanzamt den Steuerpflichtigen aufgefordert hatte, zu seiner Gewinnermittlung auch ein Anlageverzeichnis einzureichen, also ein Verzeichnis seiner betrieblichen Geräte (Computer usw.), ging beim Finanzamt folgendes Verzeichnis ein:

Steuernummer: 012 345 67890

Anlagenverzeichnis zur Steuererklärung 1995

Dieses Anlagenverzeichnis Seite I
Rechnungen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (kalendarisch) Seite II
Rechnungen: Ausgaben für Gewerbebetrieb (kalendarisch) Seite III
Rechnungen: Telefonrechnungen 01.1995-12.1995 Anschluß 0561/1111 Seite IV
Rechnungen: Telefonrechnungen 01.1995-12.1995 Anschluß 0561/2222 Seite V
Jahreskontoauszug für Darlehen: Objekt 1234567890 Seite VI
Kontoauszüge (Kopien) zu Steuerberatungskosten: WiSo-Sparbuch 95/96 Seite VII
Rechnungen zu Steuerberatungskosten: WiSo-Sparbuch 94/95 Seite VIII
Bescheinigung Krankenkasse Seite IX
Kontoauszüge (Kopien) zu WiSo-Datenbank: WiSo-Monatsdiskette Seite X
Rechnungen: Außergewöhnliche Belastungen: Zahnarztkosten Seite XI

 

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Erstelle Homepage für ...

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Wichtige Texte brauchen nicht immer viele Worte

Der Satz des Pythagoras umaßt 24 Worte,
das Archimedische Prinzip 67,
die Zehn Gebote 179,
die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300

und allein Paragraph 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes 1862 Worte.

(gefunden irgendwo im Internet)

 

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Sammlerleidenschaft ...

Vor einigen Jahren hatte ein Berater eines Lohnsteuerhilfevereins einmal von einem Mitglied die Gesetzbuecher von Sachsen (1874 - 1920) geschenkt bekommen. Damals haette er wohl noch nicht gedacht, dass die Buecher ueber seine Sammlerleidenschaft hinaus auch zu einem regen Austausch mit dem Finanzamt beitragen koennten.

Einem Steuerpflichtigen wurde vom Finanzamt ein Formular zugeschickt, welches er ausfuellen sollte, nur war es leider so alt, das es ueberhaupt nicht mehr dem Rechtsstand entsprach. Also kopierte unser Berater ein paar Seiten aus den alten Buechern (auf Recyclingpapier, versteht sich, damit es auch etwas alt und vergilbt aussah) und schickte sie mit folgendem Text ans FA:

- Einkommensteuererklaerung 1998
- Ihr Schreiben vom 07.04.1999

Sehr geehrte Damen und Herren,

moechte mich hiermit fuer die Uebersendung eines Formulars aus dem Jahre 1988 herzlichst bedanken, da ich solche alten Formulare sammle; dieses Formular hat zwar noch keinen antiquarischen Sammlerwert, aber trotzdem sende ich Ihnen im Gegenzug ein paar Formulare aus dem Jahre 1877 (Rechtsstand 1874).

Die von Ihnen geforderten Angaben zu den Werbungskosten sind in der Anlage des Ehemannes nach den Abfragepunkten angegeben.

Mit freundlichen Gruessen

Ein paar Tage spaeter kam dann der Steuerbescheid - kommentarlos ;-)

Wenigstens ein gaaanz kleines bisschen Humor haette das Finanzamt schon haben koennen - ueber sich selbst.

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