Unternehmensberater -
es gibt Solche und Solche
In Deutschland ist leider der Zugang zu einer Tätigkeit als
Unternehmensberater nicht gesetzlich geregelt. Auch ist die Berufsbezeichung
"Unternehmensberater" nicht geschützt.
Dies bedeutet in der Praxis, dass sich praktisch jeder - ob nun zur
Ausübung dieses Berufes ausreichend qualifiziert oder nicht - die Berufsbezeichnung
"Unternehmensberater" führen darf.
Woran erkennen Sie nun einen "Unternehmensberater" der über
unabdingbare Qualifikationen verfügt?
Allgemeines
Üblicherweise werden fundierte kaufmännische und betriebswirtschaftliche
Kenntnisse gefordert, wie sie in entsprechenden Studiengängen erworben werden. Neben
bestimmten formalen Qualifikationen sollten noch Persönlichkeitsmerkmale hinzukommen, die
für eine beratende Tätigkeit wichtig sind, beispielsweise analytische Fähigkeiten sowie
überzeugendes, seriöses Auftreten. Häufig sind Zusatzkenntnisse im Bereich Recht,
betriebliches Rechnungswesen und Finanzwirtschaft von Vorteil.
Fachliche Kompetenz
Unternehmensberater übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen
Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können.
Unternehmensberater suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der
Branche und den Bedürfnissen des Klienten in bester Weise gerecht werden.
Unternehmensberater unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und
Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen ihren Klienten die Vorteile dieser
Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.
Seriosität und Effektivität
Unternehmensberater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Arbeit
Vorteile für den Klienten bringt. Sie geben realistische Leistungs-, Termin- und
Kostenschätzungen ab und bemühen sich, diese einzuhalten. Unternehmensberater üben
nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken
bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Klienten zusammen,
bis dieser die Aufgabe ohne Hilfe des Unternehmensberaters fortführen kann.
Unternehmensberater sind sich bewusst, dass neben der sachlichen Lösung die menschlichen
Beziehungen große Bedeutung besitzen. Sie bemühen sich deshalb um eine harmonische
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.
Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit
Unternehmensberater werden grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in
Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkung ihrer Unabhängigkeit durch Erwartungen
Dritter. Sie führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch
Unangenehmes offen aus. Sie erstellen keine Gefälligkeitsgutachten. Unternehmensberater
respektieren auch gegenüber den für sie tätigen Mitarbeitern, soweit diese als
Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher
Tätigkeit. Unternehmensberater verpflichten sich zur Neutralität gegenüber Lieferanten
von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung ihrer Vorschläge
erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen,
Aufwandsentschädigungen oder dergleichen. Sofern Unternehmensberater Lieferanten
empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des Klienten oder einer
vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern Unternehmensberater
EDV-Software-Pakete, -Geräte oder -Hilfsmittel empfehlen, die von ihnen vertrieben werden
oder an denen sie in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen sie auf diese
Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.
Unvereinbare Tätigkeiten
Mit dem Beruf des Unternehmensberaters unvereinbar ist die Annahme von Aufträgen für
Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen
Handelns gefährden.
Vertraulichkeit
Unternehmensberater behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des
Klienten, die ihnen durch ihre Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere
werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. Unternehmensberater
gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen
Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen.
Unternehmensberater halten sich für berechtigt, Klientenlisten zu veröffentlichen,
werden aber Klienten nur dann als Referenz angeben, wenn sie deren Zustimmung zuvor
eingeholt haben.
Unterlassung von Abwerbung
Unternehmensberater bieten Mitarbeitern ihrer Klienten weder direkt noch indirekt
Positionen bei sich selbst oder anderen Klienten an. Unternehmensberater erwarten, dass
auch ihre Klienten während der Zusammenarbeit mit ihnen mit keinem ihrer Mitarbeiter
Einstellungsverhandlungen führen und ihre Mitarbeiter nicht abwerben. Unternehmensberater
verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie während der Dauer der Klientenbeziehungen
keine Verhandlungen mit Klienten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität
ihrer Arbeit gesichert wird.
Fairer Wettbewerb
Unternehmensberater erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von
Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten sie Arbeitskräfte oder andere
Leistungen zur Probe an. Unternehmensberater achten das geistige Urheberrecht an
Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material
nur mit Quellenangabe. Unternehmensberater empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit
nur solche Kollegen, deren Leistungsstand ihnen bekannt ist. Unternehmensberater legen bei
Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den
Klienten die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und
klar dar.
Angemessene Preisbildung
Unternehmensberater berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der
durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten
abgestimmt worden sind. Unternehmensberater geben Festpreisangebote nur für Projekte ab,
deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen
Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide
Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind.
Unternehmensberater präzisieren ihre Angebote so, dass der Klient weiß, welche sonstigen
Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.
Seriöse Werbung
Unternehmensberater verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und der
Akquisition und präsentieren ihre Qualifikation einzig im Hinblick auf ihre Fähigkeiten
und ihre Erfahrung. Referenzschreiben werden nicht - auch nicht auszugsweise - verbreitet.
Unternehmensberater halten sich in ihren Darstellungen über ihre Umsätze, Mitarbeiter,
Tätigkeitsbereiche etc. an den augenblicklichen Stand und geben keine spektakulären
Zukunftspläne bekannt.
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